Herzlich willkommen ...
... in der Kanzlei Asfour & Asfour. Auf den nächsten Seiten wollen wir Sie über unsere Tätigkeit informieren.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in den Bereichen des Familienrechts und Erbrechts, des Arbeitsrechts und Betreuungsrechts.
Die Kanzlei wurde zunächst im Jahr 1988 durch Frau Rechtsanwältin Dagmar Asfour alleine und seit 1991 zusammen mit Rechtsanwalt Boutros Asfour geführt. Seit Gründung der Kanzlei steht das Familienrecht im Mittelpunkt der Kanzleitätigkeit.
Rechtsanwalt Christian Winter ist seit Sommer 2003 in der Kanzlei tätig und vertritt Sie insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts.
Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beschäftigen wir uns fast ausnahmslos mit diesen immer wichtiger werdenden Rechtsgebieten.
Diese Spezialisierung gewährleistet eine kompetente Beratung darüber, was geht und was nicht und vermeidet nicht zuletzt unnötige Prozesse, die durch eventuell überzogene Erwartungen verursacht werden.
Unsere Mandanten sollen wissen, woran sie sind. Dazu zählt auch die Abwägung von Kostenrisiken im Falle eines Prozesses und natürlich die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe, die als Ausprägung des grundrechtlichen Gleichheitssatzes dem rechtssuchenden Bürger auch bei niedrigen Einkommensverhältnissen eine Durchsetzung seiner rechtlichen Ansprüche ermöglicht.